Hierunter fallen Delikte wie Raub, Erpressung, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Geldfälschung, Falschaussage, Meineid, Vergewaltigung, Beleidigung, Hehlerei, Urkundenfälschung, schwere, gefährliche oder einfache Körperverletzung. In vielen Fällen ist es entscheidend, schnell und konsequent zu handeln.
Gegenstand eines Strafverfahrens in diesem Bereich sind etwa Steuerverkürzungen, Insolvenzdelikte, Straftaten nach dem GmbH-Gesetz, Untreue- und Betrugsvorwürfe. Der Betroffene sieht sich hier oft einem komplexen Ermittlungsvorgang ausgesetzt, den ich durch Beratungen im Vorfeld sowie aktive Verteidigung von Anfang an, engagiert begleite.
Von Kapitalstrafsachen spricht man, wenn durch eine Straftat das menschliche Leben betroffen ist. Die Verteidigung des Beschuldigten bei Tötungsvorwürfen erfordert besondere Fachkenntnis in den verschiedenen beteiligten Disziplinen, wie Kriminaltechnik, Psychologie und Psychiatrie. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass der Umgang mit den Mandanten in dieser komplexen Konfliktlage neben juristischem Fachwissen ein hohes Maß an sozialer Kompetenz erfordert.
Zum Verkehrstrafrecht zählen etwa fahrlässige Körperverletzungen bei Verkehrsunfällen, Gefährdungen des Straßenverkehrs (z.B. Trunkenheitsfahrten oder Fahrten unter Drogeneinfluss, schwere Verkehrsverstöße), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Unfallflucht“) sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Bei Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz statt Strafe eine Geldbuße vor. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann auch ein Fahrverbot, „Punkte in Flensburg“ oder der Verlust der Fahrerlaubnis drohen. Bußgeldbescheide sind dabei oftmals fehlerhaft und eröffnen Verteidigungschancen.
In Deutschland sind Woche für Woche hunderte „kleine Strafverfahren“ in der sog. Schiedsgerichtsbarkeit in den verschiedensten Sportverbänden und dort von den Amateurligen bis hin zu den jeweiligen Bundesligen anhängig. Sportvereine und Spieler kämpfen dabei erfahrungsgemäß oft gegen einen vermeintlich übermächtigen Gegner und zudem häufig mit wenig schlagkräftigen Argumenten. So wird oft die „sportliche Seite“ ausgiebig argumentativ bearbeitet, weil sich Spieler, Vereine und Funktionäre in diesem Bereich auskennen. Völlig vernachlässigt wird aber die – letztlich entscheidende – Argumentation anhand der jeweiligen Rechts- und Verfahrensordnungen.
Ich helfe Ihnen beim Kampf gegen die – vermeintliche – Übermacht der Verbände und bringe sämtliche Gesetze, Rechts- und Verfahrensordnungen, viele Entscheidungen und vor allem langjährige Erfahrung im Bereich des Sportrechts/Sportstrafrechts mit.
Für Jugendliche und Heranwachsende sieht das Jugendgerichtsgesetz spezielle Regelungen vor, deren vertiefte Kenntnis für die Verteidigung in diesem Bereich unerlässlich ist. Insbesondere der differenzierte Sanktionskatalog bietet Möglichkeiten, dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts Rechnung zu tragen.
Unter das Betäubungsmittelstrafrecht fällt u. a. der unerlaubte Erwerb, der Besitz sowie das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Das Wissen um die Grundnormen (§§ 29 ff BtMG) gehört ebenso zu einer effektiven Verteidigung wie die Nutzbarmachung der Strafmilderungsgründe (etwa § 31 BtMG) und die Unterstützung meiner Mandanten bei Therapiebemühungen (§ 35 BtMG).